EU-Verordnung 2037/2000 wie 842/2006 – Am 01.12.2006 ist die Chemikalien-, Ozonschicht-Verordnung in Kraft getreten, die nun die Strafen für Verstöße gegen nicht durchgeführte Dichtheitsprüfungen und gegen Versäumnisse der Protokollpflichten ( Geldbußen bis 50000 Euro ) ahndet.
Wir verweisen hierzu auf das Merkblatt