Neue F-Gasverordnung senkt Emissionen!

Eingesetzt werden fluorierte Treibhausgase (F-Gase) überwiegend als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel.

Um deren Emissionen zu mindern, ist eine gezielte Stoffsubstitution oder der Einsatz alternativer Technologien unabdinglich. Seit dem 1. Januar 2015 sind das in den Verkehr bringen und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) nun in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geregelt.

Die neue F-Gas-Verordnung reduziert die Verkaufsmengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2030 schrittweise mit dem Ziel, die Emissionen der F-Gase bis zum Jahr 2030 auf etwa 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu senken.